Die Themen der Strafanzeige
Mit dem Inkrafttreten des römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof am 1.7.2002 hat eine Kulturwende begonnen. Die Zeit, in der politisch und weltanschaulich motivierte Massenverbrechen unbestraft blieben, weil sie mit den herkömmlichen Straftatbeständen von Mord, Freiheitsberaubung und Nötigung nicht fassbar waren, ging zu Ende. Das im römischen Statut definierte Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat nicht nur die Massentat und die strafrechtliche Verantwortung der Rädelsführer im Auge, sondern erweiterte auch das Spektrum der geschützten Rechtsgüter: In Art.7 Abs.1k werden "unmenschliche Handlungen" unter Strafe gestellt, "mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der ... geistigen Gesundheit verursacht werden, vorausgesetzt diese Beeinträchtigungen sind ähnlich schwerwiegend wie beispielsweise Vergewaltigung, Versklavung oder Verschleppung. Damit ist auch psychische Gewalt, die zu Gesundheitsschäden führen kann, einbezogen. Vieles von der herkömmlichen Gewalttätigkeit dieser Welt, die hingenommen wurde, weil es "schon immer so war", wird im Rahmen des römischen Statuts nun auch strafrechtlich relevant.
Die vorliegende Anzeige kommt zu dem Ergebnis, dass dies auf das Zwangssystem der von dem Beschuldigten geleiteten römisch-katholischen Kirche und die damit einhergehenden angsterregenden Drohungen mit ewigen Höllenqualen zutrifft. Diese Drohungen führen unzählige Menschen in krankhafte psychische und geistige Abhängigkeit und berauben sie in existenziellen Lebensbereichen ihrer eigenen Gewissensentscheidung. Nur durch dieses Zwangssystem wurden die beiden anderen angezeigten Verbrechen gegen die Menschlichkeit erst möglich. Eine strafrechtliche Würdigung dieses, äußersten psychischen Druck ausübenden, Kirchenregiments, ist umso mehr angebracht, als der Beschuldigte vom Totalitarismus seines Systems dadurch abzulenken versucht, dass er landauf landab die Religionsfreiheit preist, die seine eigene Kirche mit Füßen tritt - sowohl durch die Behandlung der eigenen Mitglieder als auch durch die aggressive Intoleranz gegenüber religiösen Konkurrenten, vor allem, wenn es sich um religiöse Minderheiten handelt.
Die Anzeige kommt des Weiteren zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte für den Tod von Hunderttausenden, vielleicht von Millionen von Aidskranken strafrechtlich mitverantwortlich ist, weil er trotz der grassierenden Seuche am kirchlichen Verbot von Schutzmitteln gegen HIV-Übertragung festhält und es mit den Drohungen seines Zwangssystems durchsetzt.
Schließlich kommt die Anzeige zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte strafrechtlich dafür verantwortlich ist, dass sich die Sexualverbrechen katholischer Priester in den letzten Jahrzehnten immer mehr ausweiteten. In der Öffentlichkeit gibt sich der Beschuldigte als gottesfürchtiger Kirchenführer, der sich bei den Opfern klerikaler Kinderschänder entschuldigt und weitere Taten verhindern will. In Wirklichkeit handelt er als eiskalter Schirmherr eines weltweiten Vertuschungssystems, das die Verbrecher zu Lasten ihrer Opfer begünstigt und täglich neuen Verbrechen Vorschub leistet.